Praxisgemeinschaft für
Sprach- und Lerntherapie

 

Lerntherapie

Die Lerntherapie befasst sich mit gestörten Lernprozessen, z.B. des Lese-Rechtschreiblernens und des Rechenlernens unter Berücksichtigung des Lerninhaltes und der Auswirkungen auf die beteiligten Personen. Lerntherapie ist keine Nachhilfe, kein pädagogisches Bemühen oder eine Schularbeitenbetreuung. In der Lerntherapie geht es um eine individuelle Neugestaltung der Lernsituation (z.B. Verbesserung der Lernmotivation, Erlernen von strukturierten Arbeitsweisen) und damit um die Schaffung einer positiven Lernstruktur (z.B. Abbau von Lernblockaden, Setzen erreichbarer Ziele), denn der bislang misslungene Lernprozess hat oftmals bereits seine Spuren hinterlassen.

Die Kosten für eine Lerntherapie müssen, anders als bei der Sprachtherapie, von den Eltern des Kindes getragen werden, in begründeten Fällen übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine Lerntherapie teilweise.

Die gesetzliche Grundlage dafür schafft der § 35a KJHG.

Hier finden Sie ausführliche Informationen.


1. Lese-Rechtschreib-Schwäche

darunter versteht man eine dauerhaft anhaltende und ausgeprägte Schwierigkeit beim Erlernen des Lesens und/oder des Schreibens.

Die Schwäche besteht trotz guter Intelligenz und lässt sich durch viel Übung nicht ändern oder beeinflussen.


2. Dyskalkulie

oder Rechenschwäche, ist eine Teilleistungsstörung, die vor dem Hintergrund einer normalen Begabung, Auswirkungen auf das rechnerische Denken und Handeln hat. Der Umgang mit Zahlen, Zahlenräumen und Mengenvorstellungen bereitet Schwierigkeiten.

Die Rechenfähigkeit ist erkennbar beeinträchtigt, mathematische Operationen können nicht nachvollzogen werden.